Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Schulen
Im Jahr 2018 nahmen über 650 Kinder einen finanziellen Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Schulhorten in den Schulferien in Anspruch. Im Rahmen des „Starke Familie Gesetz” hat die Bundesregierung weitreichende Verbesserungen des Bildungspaketes beschlossen, sodass z. B. diese gemeinschaftliche Mittagsverpflegung während der Schulferien für Anspruchsberechtigte ab dem 1. August 2019 vollständig, das heißt ohne den Eigenanteil der Eltern (bisher einen Euro pro Mahlzeit), übernommen werden kann. Durch diese Änderung werden anspruchsberechtige Familien finanziell entlastet und darüber hinaus dabei unterstützt, die Kinderbetreuung während der Schulferien sicherzustellen. Dies trägt deutlich zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.
Dazu Stadtrat Christopher Colditz (DIE LINKE), Mitglied im Ausschuss für Soziales und Wohnen: „Ich bin der Sozialbürgermeisterin Dr. Kris Kaufmann für die schnelle Umsetzung des Gesetzes dankbar. Bislang mussten einkommensschwache Familien einen Euro pro Mahlzeit aus der eigenen Tasche berappen. Dieser Eigenanteil entfällt künftig und ein warmes Mittagessen in der Schule wird für leistungsberechtigte Kinder komplett übernommen. Im Dezember wird der Antrag dann im Stadtrat behandelt, als LINKE stimmen wir selbstverständlich zu.”