Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Schulen

Im Jahr 2018 nah­men über 650 Kinder einen finanziellen Zuschuss zur gemein­schaftlichen Mit­tagsverpfle­gung an Schul­hort­en in den Schulfe­rien in Anspruch. Im Rah­men des „Starke Fam­i­lie Gesetz” hat die Bun­desregierung weitre­ichende Verbesserun­gen des Bil­dungspaketes beschlossen, sodass z. B. diese gemein­schaftliche Mit­tagsverpfle­gung während der Schulfe­rien für Anspruchs­berechtigte ab dem 1. August 2019 voll­ständig, das heißt ohne den Eigenan­teil der Eltern (bish­er einen Euro pro Mahlzeit), über­nom­men wer­den kann. Durch diese Änderung wer­den anspruchs­berechtige Fam­i­lien finanziell ent­lastet und darüber hin­aus dabei unter­stützt, die Kinder­be­treu­ung während der Schulfe­rien sicherzustellen. Dies trägt deut­lich zur Verbesserung der Vere­in­barkeit von Fam­i­lie und Beruf bei.

Dazu Stad­trat Christo­pher Colditz (DIE LINKE), Mit­glied im Auss­chuss für Soziales und Wohnen: „Ich bin der Sozial­bürg­er­meis­terin Dr. Kris Kauf­mann für die schnelle Umset­zung des Geset­zes dankbar. Bis­lang mussten einkom­menss­chwache Fam­i­lien einen Euro pro Mahlzeit aus der eige­nen Tasche berap­pen. Dieser Eigenan­teil ent­fällt kün­ftig und ein warmes Mit­tagessen in der Schule wird für leis­tungs­berechtigte Kinder kom­plett über­nom­men. Im Dezem­ber wird der Antrag dann im Stad­trat behan­delt, als LINKE stim­men wir selb­stver­ständlich zu.”