Einschränkung der Versammlungsfreiheit?

Unsere Land­tagsab­ge­ord­nete Jule Nagel hat eine Demo gegen den Leer­stand von Wohn­häusern in Dres­den angezeigt, daraufhin hat sie einen Anruf der örtlichen Ver­samm­lungs­be­hörde erhal­ten, ob sie diese “vor dem Hin­ter­grund der Ereignisse in Leipzig” nicht zurückziehen will.

Zwar ist das selb­st noch keine konkrete Auf­forderung, die angezeigte Demo wieder abzumelden, den­noch hat die Frage einen echt bit­teren Beigeschmack und scheint für mich im Sinne der Ver­samm­lungs­frei­heit mehr als frag­würdig.

 

Deshalb hab ich fol­gende Anfrage an den Ober­bürg­er­meis­ter Hilbert ein­gere­icht. Die Antwort dürfte in cir­ca 4 Wochen kom­men.

Sehr geehrter Herr Ober­bürg­er­meis­ter,

auf Twit­ter war auf dem Account der Land­tagsab­ge­ord­neten Juliane Nagel zu lesen „Ich fass es nicht. Ich habe für den 12.11. eine kleine Demo gegen #Leer­stand von Wohn­häusern angemeldet. Ruft mich heute das Ord­nungsamt Dres­den an und fragt ob ich diese “vor dem Hin­ter­grund der Ereignisse in Leipzig” zurückziehen will. #SokolinX wirkt.“ (https://twitter.com/luna_le/status/1192164308098207744?s=21)

Dazu bitte ich um Beant­wor­tung der fol­gen­den Fra­gen:

  1.  Welche Zweck ver­fol­gte die Ver­samm­lungs­be­hörde Dres­den durch den Anruf bei der Anmelderin?
  2.  Welche Ereignisse in Leipzig sind konkret gemeint?
  3.  Warum wur­den diese in Zusam­men­hang mit der Demon­stra­tion zum Leer­stand von Wohn­häusern in Dres­den gebracht?
  4.  Ist dies ein üblich­es Ver­fahren der Ver­samm­lungs­be­hörde und wenn ja, bei welchen Ver­samm­lun­gen wurde dies eben­so gehand­habt?