Einschränkung der Versammlungsfreiheit?
Unsere Landtagsabgeordnete Jule Nagel hat eine Demo gegen den Leerstand von Wohnhäusern in Dresden angezeigt, daraufhin hat sie einen Anruf der örtlichen Versammlungsbehörde erhalten, ob sie diese “vor dem Hintergrund der Ereignisse in Leipzig” nicht zurückziehen will.
Ich fass es nicht. Ich habe für den 12.11. eine kleine Demo gegen #Leerstand von Wohnhäusern angemeldet. Ruft mich heute das Ordnungsamt Dresden an und fragt ob ich diese “vor dem Hintergrund der Ereignisse in Leipzig” zurückziehen will. #SokolinX wirkt.
— Jule Nagel (@luna_le) November 6, 2019
Zwar ist das selbst noch keine konkrete Aufforderung, die angezeigte Demo wieder abzumelden, dennoch hat die Frage einen echt bitteren Beigeschmack und scheint für mich im Sinne der Versammlungsfreiheit mehr als fragwürdig.
Deshalb hab ich folgende Anfrage an den Oberbürgermeister Hilbert eingereicht. Die Antwort dürfte in circa 4 Wochen kommen.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
auf Twitter war auf dem Account der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel zu lesen „Ich fass es nicht. Ich habe für den 12.11. eine kleine Demo gegen #Leerstand von Wohnhäusern angemeldet. Ruft mich heute das Ordnungsamt Dresden an und fragt ob ich diese “vor dem Hintergrund der Ereignisse in Leipzig” zurückziehen will. #SokolinX wirkt.“ (https://twitter.com/luna_le/status/1192164308098207744?s=21)
Dazu bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Zweck verfolgte die Versammlungsbehörde Dresden durch den Anruf bei der Anmelderin?
- Welche Ereignisse in Leipzig sind konkret gemeint?
- Warum wurden diese in Zusammenhang mit der Demonstration zum Leerstand von Wohnhäusern in Dresden gebracht?
- Ist dies ein übliches Verfahren der Versammlungsbehörde und wenn ja, bei welchen Versammlungen wurde dies ebenso gehandhabt?