Verfassungsgericht erklärt Hartz IV-Praxis für teilweise verfassungswidrig
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Hartz IV-Sanktionierungen teils verfassungswidrig sind, erklärt LINKEN-Stadtrat Christopher Colditz, Mitglied im Ausschuss für Soziales und Wohnen:
„Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, Teile der Hartz IV-Sanktionierung als verfassungswidrig zu erklären. Das ist eine klare Ansage an die menschenunwürdige Hartz IV-Politik von SPD und CDU! Trotzdem bleibt es für mich absolut unverständlich, wie es mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde zusammenpasst, dass der Staat weiterhin bis zu 30 Prozent des Existenzminimums von Hartz IV-Empfänger*innen kürzen darf.“
In Dresden wurden zwischen Oktober 2017 bis September 2018 9.316 erwerbsfähige Leistungsberechtigte sanktioniert.
- weitere Informationen: Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig, Neues Deutschland vom 05.11.2019