Dresdner:innen bewaffnen sich weiterhin
Der Trend zur Bewaffnung hält auch weiterhin an, wenn auch auf niedrigerem Niveau als in den Vorjahren, wie der Vergleich meiner Anfragen zeigt. Waren es 2010 noch 31 erteilte Erlaubnisse zum Mitführen von Schreckschuss, Reizstoff- sowie Signalwaffen in der Öffentlichkeit, sind es 2020 mehr als 140. Der Höchststand wurde 2016 mit 703 erteilten Erlaubnissen im Jahr erreicht. Besorgniserregend ist der anhaltende Trend insofern, dass es keinen Sachkundenachweis zur Führung von Schreckschusswaffen braucht, diese Waffen jedoch auf kurzer Distanz schwerste bis tödliche Verletzungen erzielen können, auch wenn die Munition kein Projektil besitzt. Überprüft wird lediglich die »Zuverlässigkeit« sowie die »persönliche Eignung« der Antragsteller*innen, dazu zählt unter anderem ein sauberes Vorstrafenregister. Die Motivation, derartige Waffen mit sich zu führen, ist in der Regel ein sich verstärkendes, allerdings trügerisches, subjektives Sicherheitsgefühl bei den Waffenträger*innen. Auch ist ein gewisses »Imponiergehabe« von einigen nicht auszuschließen.
Weiterhin werden auch mehr Erlaubnisse zum Besitz von »scharfen Waffen« (Waffenbesitzkarte) ausgestellt als noch vor zehn Jahren. Im Jahr 2010 wurden 172 Waffenbesitzkarten erteilt, in den letzten 10 Jahren wurde 2017 der Höchststand mit über 500 Waffenscheinen erreicht. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 235 Waffenbesitzkarten ausgestellt. Damit steigt die Zahl der Waffen in Dresden weiterhin kontinuierlich an.
Durch vorgeschriebene Regelüberprüfungen der Waffenbesitzer kommt es immer wieder zum Entzug der Erlaubnis Waffen zu besitzen. Auffällig hier ist, dass von diesen Verboten vor allem Neonazis und sogenannte »Reichsbürger«/»Selbstverwalter« betroffen sind. Klar ist aber auch, dass der sächsische Verfassungsschutz in den letzten Jahren auf dem rechten Auge stets blind war und es fraglich ist, ob wirklich alle Neonazis/Reichsbürger vom Verfassungsschutz als auch solche eingeordnet wurden und werden. In jedem Fall brauchen wir eine konsequente Entwaffnung der gesamten Neonazi- und Reichsbürgerszene in Sachsen.
Insgesamt bleibt es aber auch fraglich, inwiefern der Waffenbesitz durch Privatpersonen überhaupt gerechtfertigt ist. Waffen sind eine potenziell tödliche Gefahr, wie bereits eine Vielzahl an Amokläufen in Deutschland und international gezeigt haben.
Solange es keine schärferen Waffengesetze durch den Bund gibt, muss der Kontrolldruck durch die Landeshauptstadt hoch bleiben, um zumindest den der Stadt ermöglichten Kontrollrahmen in Gänze voll auszunutzen.”
Anfragen:
2022
Kleine Waffenscheine AF2102/22
Waffenbesitzkarten AF2103/22
Entzug waffenrechtlicher Erlaubnis AF2104/22
2021
Kleine Waffenscheine AF1320/21
Waffenbesitzkarte AF1322/21
Entzug Waffenrechtlicher Erlaubnis AF1323/21
Erläuterungen:
Kleiner Waffenschein: Bezieht sich auf den »kleinen Waffenschein«. Der Berechtigt zum Führen von Schreckschuss‑, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, des befriedeten Besitztums und Geschäftsräume. Dadurch ist eine Person berechtigt beispielsweise Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit zu tragen, jedoch »nur« verdeckt — also für dritte nicht sichtbar.
Waffenbesitzkarten: Es gibt drei Typen von Waffenbesitzkarten (WBK). Die rote WBK ist für erlaubnispflichtige Schusswaffen, die rote WBK ist insbesondere für Waffensammler und Waffensachverständige von Interesse. Die rote WBK erlaubt nicht den Besitz Munition zu erwerben oder zu besitzen.
Die gelbe und grüne WBK sind für Sportschütz*innen und Jäger*innen. Gelb ist für sog. Einzellader (händisch jede Patrone nach einem Schuss ersetzen). Grün für »halbautomatische Waffen«.